Gründe für eine psychotherapeutische Behandlung können sein:
- Ängste, Depressionen, anhaltende Verstimmungen, Rückzug
- Auffallend aggressives Verhalten
- Dissoziales Verhalten, wie Stehlen, Schule schwänzen, Weglaufen
- Einschlaf- oder Durchschlafstörungen
- Beginnende Beziehungsstörungen, besonders bei Babys oder Kleinkindern
- Kontaktstörungen, soziales Vermeidungsverhalten
- Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
- Körperliche Erkrankungen mit Beteiligung seelischer Faktoren, wie Asthma oder Neurodermitis
- Körperliche Symptome ohne somatischen Befund, z.B. unklare Kopf- oder Bauchschmerzen
- Sprachstörungen, z.B. Stottern, Stammeln
- Essstörungen, wie Magersucht, Bulimie oder Adipositas
- Selbstverletzendes Verhalten, wie Ritzen, Nägelkauen
- Zwänge, also quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen
- ...
Abrechnung
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein
wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren und damit eine
Leistung, die durch die Krankenkassen erstattungsfähig ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Bei meiner Praxis handelt es sich um
eine vertragsärztliche Praxis. Die Kosten für die Behandlung werden
daher in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt
nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die
Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten
Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle übernommen. Bitte erkundigen Sie
sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach den Vertragsbedingungen.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, dass
Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst
übernehmen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach GOP.