Gründe für eine psychotherapeutische Behandlung können sein:
- Ängste, Depressionen, anhaltende Verstimmungen, Rückzug
- Auffallend aggressives Verhalten
- Dissoziales Verhalten, wie Stehlen, Schule schwänzen, Weglaufen
- Einschlaf- oder Durchschlafstörungen
- Beginnende Beziehungsstörungen, besonders bei Babys oder Kleinkindern
- Kontaktstörungen, soziales Vermeidungsverhalten
- Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
- Körperliche Erkrankungen mit Beteiligung seelischer Faktoren, wie Asthma oder Neurodermitis
- Körperliche Symptome ohne somatischen Befund, z.B. unklare Kopf- oder Bauchschmerzen
- Sprachstörungen, z.B. Stottern, Stammeln
- Essstörungen, wie Magersucht, Bulimie oder Adipositas
- Selbstverletzendes Verhalten, wie Ritzen, Nägelkauen
- Zwänge, also quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen
Abrechnung
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein
wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren und damit eine
Leistung, die durch die Krankenkassen erstattungsfähig ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt
nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die
Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten
Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle übernommen. Bitte erkundigen Sie
sich vor Kontaktaufnahme bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach Ihren Vertragsbedingungen, die sehr unterschiedlich sein können.
Da ich als Vertragspsychotherapeut im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einen "vollen" Versorgungsauftrag habe, kann ich privat Versicherten leider aus zeitlichen Gründen oft kein zeitnahes Behandlungsangebot machen.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, dass
Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst
übernehmen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der GOP.